Hintergründe zur Anpassung der Strompreise
zum 1. März 2012
Sie interessieren sich für detailliertere Informationen und Hintergründe zur Anpassung des Strompreises zum 1. März 2012? Dafür haben wir hier für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen auch gern unsere Mitarbeiter vor Ort in den EWE KundenCentern und ServicePunkten oder telefonisch unter 0800 3932000 weiter.
Warum erhöht EWE die Strompreise?
Auf Grund steigender gesetzlicher Umlagen und Netzentgelte passt EWE zum 1. März 2012 die Preise für Strom an.
Wie bereits in den vergangenen Jahren, wurde auch für das Jahr 2012 die Umlage im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhöht. Zudem wurde am 1. Januar 2012 eine neue gesetzliche Umlage, die sogenannte "Industrieumlage" nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung, eingeführt. Auch eine Erhöhung der Kosten für die Nutzung von Stromnetzen (Netzentgelte) machen eine Anpassung des Strompreises notwendig.
Der Staat fördert mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Strom aus regenerativen Energiequellen. Für das Einspeisen von Strom aus bspw. Wind- und Sonnenenergie erhalten die Erzeuger, dazu zählen unter anderem auch viele Privathaushalte mit ihren Photovoltaik-Anlagen, eine festgelegte Vergütung (durch die Übertragungsnetzbetreiber), die in der Regel über dem Preis liegt, der an der Börse für den Weiterverkauf des Stroms erzielt wird. Das daraus resultierende Kostendelta wird auf jede in Deutschland verkaufte Kilowattstunde Strom umgelegt.
Die EEG-Umlage beträgt für das Jahr 2012 3,592 Cent pro Kilowattstunde und wird dem Endkunden in seinen Arbeitspreis einberechnet.
§ 19 der Stromnetzentgeltverordnung ermöglicht stromintensiven Industriebetrieben die Beantragung einer vollständigen Befreiung von den Netzentgelten. Bisher wurden für energieintensive Betriebe individuelle Netzentgelte vereinbart. Seit 1. Januar 2012 ist die sogenannte "Industrieumlage" nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung ein zusätzlicher Bestandteil des Strompreises. Die daraus entstehenden Kosten, in Höhe von 0,151 Cent pro Kilowattstunde, werden in Form einer Umlage auf alle Letztverbraucher verteilt.
Für die Benutzung der Stromnetze zahlt EWE Netzentgelte an den jeweiligen Netzbetreiber. Die Netzentgelte sind von der Bundesnetzagentur genehmigt und können von EWE nicht beeinflusst werden. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an. Ab 1. Januar 2012 sind die Netzentgelte für Strom im Netzgebiet der EWE NETZ GmbH für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr von 6,04 Cent pro Kilowattstunde auf 6,36 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung von netto 0,32 Cent pro Kilowattstunde.
Die EWE NETZ GmbH begründet diesen Anstieg mit einer über 20 Prozentigen Erhöhung vorgelagerter Netzkosten und weiterer Festlegungen durch die Bundesnetzagentur.
Was kostet der Strom ab 1. März 2012?
Der Preis für eine Kilowattstunde Strom steigt zum 1. März 2012 um netto 0,70 Cent (brutto 0,83 Cent). Damit liegt der Strompreis in der Grundversorgung (EWE Strom comfort) dann bei netto 21,00 Cent/kWh (brutto 24,99 Cent/kWh). Der prozentuale Anstieg des Arbeitspreises beläuft sich damit auf 3,4 Prozent. Der monatliche Grundpreis bleibt unverändert.
Für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch erhöhen sich die Stromkosten um rund 2,40 Euro im Monat bzw. 3,2 Prozent.
Beispielrechnung für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr in der Grundversorgung:
| Vor der Preiserhöhung: | Nach der Preiserhöhung: | |
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Arbeitspreis je kWh (netto) |
20,30 Cent | 21,00 Cent |
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Grundpreis pro Monat (netto): |
5,00 Euro | 5,00 Euro |
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Mehrwertsteuer pro Jahr |
146,40 Euro | 151,05 Euro |
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Jahreskosten bei 3.500 kWh inkl. MwSt.: |
916,90 Euro | 946,05 Euro |
Gilt die Preiserhöhung für alle Produkte?
Die Preiserhöhung gilt grundsätzlich für alle Stromprodukte (Standardverträge) im Haushaltskundenbereich, also EWE Strom comfort (Grundversorgung), EWE Strom classic, EWE Strom NaturWatt®, EWE Strom online, EWE Strom classic XL, EWE Strom business, EWE Strom business12, EWE Strom NaturWatt® business, EWE trio und EWE trio smartbox.
Auch die Preise unserer Speicherheizungstarife H8 / H15 und der Wärmepumpentarif H18 sowie EWE Strom NaturWatt® Wärmepumpe werden angepasst.
Obwohl die Kosten für die Nutzung der Stromnetze für Speicherheizungs- und Wärmepumpentarife nicht in dem Maße gestiegen sind, wie die Netzentgelte für unsere übrigen Produkte für Privat- und Gewerbekunden, erhöhen wir auf Grund gestiegener Stromeinkaufskosten für Speicherheizungs- und Wärmepumpentarife auch die Preise für diese Produkte um netto 0,70 Cent/kWh.
Bei Speicherheizungen wird der Wärmespeicher in den sogenannten Schwachlastzeiten (Neben-, Nachtzeit) durch im Vergleich zum Normaltarif günstiger angebotenen elektrischen Strom aufgeheizt. Bisher haben Kunden davon profitiert, dass der für Schwachlastzeiten eingekaufte Strom sehr viel günstiger war, als der Normaltarif. Das Delta zwischen diesen beiden Preisen hat sich jedoch deutlich verringert, so dass die Einkaufspreise für den Verbrauch von Strom in Schwachlastzeiten gestiegen sind.
Die Preise für Ökostrom richten sich genau wie beim "normalen" Kraftwerksstrom nach Angebot und Nachfrage. Besonders nach der Kraftwerkskatastrophe in Fukushima und den folgenden politischen Diskussionen in Deutschland, hat sich die Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energiequellen stark erhöht. Deshalb sind die Preise für Ökostrom gestiegen.
Auch unsere Einkaufskosten für Ökostrom sind gestiegen, so dass wir die Preise für unsere Ökostromprodukte EWE Strom NaturWatt®, EWE Strom NaturWatt® business und EWE Strom NaturWatt® Wärmepumpe statt um netto 0,70 Cent/kWh um netto 0,80 Cent/kWh erhöhen.
Ausnahmen:
1) EWE Strom fix + EWE Strom NaturWatt® fix + EWE Strom business fix
Für alle Kunden, die sich für unsere Festpreisprodukte entschieden haben, bleibt der Preis natürlich weiterhin bis zum Ende der Vertragslaufzeit unverändert.
2) EWE Werder Strom
Auch der Preis für EWE Werder Strom Kunden bleibt bis 31. Juli 2012 auf Grund der einjährigen Preisgarantie unverändert.
Wird der Strompreis auch für Kunden außerhalb des bisherigen EWE-Versorgungsgebiets steigen?
Wir werden auch in externen Gebieten die Preise anpassen. In Einzelfällen können die Höhe und der Zeitpunkt der Preisanhebung jedoch variieren. Dies ist von den unterschiedlichen Netzentgeltveränderungen in den jeweiligen Gebieten und von Preisgarantien abhängig.
Wie setzt sich eigentlich der Strompreis zusammen?
Aus drei Bestandteilen:
Steuern und Abgaben
Diese allein machen den größten Teil des Strompreises aus. Hierzu zählt neben der Mehrwertsteuer die Konzessionsabgabe für Strom, die EWE an die Gemeinden für das Recht zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege zahlt. Der Strompreis schließt zudem die Energiesteuer - eine vom Bund erhobene Verbrauchssteuer - mit ein. Zusätzliche Kosten fließen durch die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) in den Endpreis für die Stromabnehmer ein. Mit diesen Gesetzen wurde festgelegt, dass Energieversorger vorrangig Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen abnehmen müssen. Zugleich wird die Energie aus diesen Quellen höher vergütet als Strom aus herkömmlichen Methoden zur Stromgewinnung.
Seit 1. Januar 2012 ist die sogenannte "Industrieumlage" nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung ein zusätzlicher Bestandteil des Strompreises. Sie beinhaltet die Befreiung stromintensiver Betriebe von den Netzgebühren. Die daraus entstehenden Kosten werden in Form einer Umlage auf alle Letztverbraucher verteilt.
Energiekosten
Das ist der Einkaufspreis für Strom im engeren Sinne. Dieser ergibt sich aus dem Angebot und der Nachfrage nach Energie bzw. den Energieträgern. Auch die Kosten für den Vertrieb sind Bestandteil der Energiekosten - allerdings in einem deutlich geringeren Umfang als die Produktionskosten.
Netzkosten
Für die Benutzung der Stromnetze zahlt EWE Netzentgelte an den jeweiligen Netzbetreiber. Die Netzentgelte sind von der Bundesnetzagentur genehmigt und können von EWE nicht beeinflusst werden. Sie fallen in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an.
Ausführliche Informationen zur Zusammensetzung des Strompreises finden Sie auch unter http://www.ewe.de/privatkunden/service/strom-preis-bestandteile.php.


Hat EWE mit dieser Preiserhöhung auch seine Marge vergrößert?
Zum 1. Januar 2012 wurde die sogenannte "Industrieumlage" eingeführt. Außerdem erhöhen sich die Kosten für die Umlage für erneuerbare Energien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die Kosten für die Nutzung der Stromnetze. Mit der Preisanpassung am 1. März 2012 geben wir lediglich diese gestiegenen Kosten an unsere Kunden weiter.
Eine Anpassung des Preises wäre bereits zum Jahreswechsel nötig gewesen, da die Umlagekosten und auch die erhöhten Netzentgelte bereits seit 1. Januar 2012 gelten. In der Erhöhung des Arbeitspreises je Kilowattstunde Strom sind die Kosten aus den Monaten Januar und Februar bereits eingerechnet.
Deshalb erhöhen wir den Preis auch nicht nur auf dem rechnerischen Wert der EEG-Umlage, der Industrieumlage und des erhöhten Netzentgeltes, sondern haben zudem einen Wert ermittelt, der die für die EWE ENERGIE AG bereits im Januar und Februar anfallenden Kosten ausgleicht. Der Arbeitspreis erhöht sich daher zum 1. März 2012 um netto 0,70 Cent/kWh.
Darüber hinaus haben bereits viele andere Energieversorger deutliche Preiserhöhungen bis netto 1,8 Cent/kWh zum 1. Januar 2012 angekündigt.
Was genau ist die EEX?
Seit der Liberalisierung des Energiesektors 1998 wird Strom an Börsen gehandelt. An der Leipziger Strombörse EEX (European Energy Exchange) sind derzeit über 160 Handelsteilnehmer aus 19 Ländern aktiv. Knapp zwei Drittel der Handelsteilnehmer sind ausländische Unternehmen. An der Strombörse bestimmt das Verhältnis von Angebot und Nachfrage den Preis. Der Börsenpreis dient als Referenz für den Strommarkt.
Das Auf und Ab der Preise an der EEX zeigt, dass das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage funktioniert. Dabei sind die europäischen Märkte eng miteinander verbunden.
Was ist das EEG? Wie funktioniert es?
Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), soll den Ausbau von Anlagen vorantreiben, die Strom aus sich erneuernden (regenerativen) Energieträgern gewinnen, insbesondere aus Wind- und Sonnenenergie. Das Gesetz legt hierfür Mindestvergütungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien fest, die an die Anlagenbetreiber, dazu zählen unter anderem, auch viele Privathaushalte mit ihren Photovoltaikanlagen, zu zahlen sind. Dies bedeutet, dass Netzbetreiber jede regenerativ erzeugte Kilowattstunde Strom, die ins Netz eingespeist wird, zu einem bestimmten gesetzlich vorgegeben Preis kaufen müssen.
Der durch EEG-Anlagen erzeugte Strom wird durch die Übertragungsnetzbetreiber an der Strombörse EEX veräußert und so in den "normalen" Stromkreislauf gebracht. Die dort erzielten Erlöse für den Stromverkauf liegen in der Regel deutlich unter der an die Anlagenbetreiber ausgezahlten Vergütung. Das daraus resultierende Kostendelta wird auf jede in Deutschland verkaufte Kilowattstunde Strom umgelegt. Die Kosten aus dem EEG trägt damit der Endkunde.
Schon von 2008 bis 2011 ist die Belastung pro Kilowattstunde von netto rund 1,16 Cent/kWh auf netto 3,53 Cent/kWh um über das drei-fache gestiegen. Der neuerliche Anstieg um 0,062 Cent/kWh von netto 3,53 Cent/kWh auf 3,592 Cent/kWh in 2012 bedeutet einen weiteren Kostenanstieg für den Endkunden.

Welche Position vertritt EWE gegenüber dem EEG?
Die Förderung gemäß EEG ist aus EWE-Sicht begrüßenswert für den Klima- und den Umweltschutz. Diese Förderung macht den Strom zwar teurer aber auch ökologisch wertvoller. Das ist politisch gewollt und unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes auch sinnvoll. Jedoch darf man diesen Kostenblock, der im Jahr 2012 mittlerweile rund 14 Prozent des Strompreises ausmacht, bei der Diskussion um die Strompreise nicht ausblenden.
Was ist die Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung und welche Position vertritt EWE
gegenüber dieser Umlage?
Seit 1. Januar 2012 ist die so genannte "Industrieumlage" nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung ein zusätzlicher Bestandteil des Strompreises.
§ 19 der Stromnetzentgeltverordnung ermöglicht stromintensiven Industriebetrieben die Beantragung einer vollständigen Befreiung von den Netzentgelten. Voraussetzung dafür ist, dass die Abnahmestellen mindestens 7000 Benutzungsstunden und mindestens 10 Gigawattstunden Stromverbrauch im Jahr aufweisen. Die bisherige Regelung sah für energieintensive Betriebe mit diesen Abnahmezahlen ein individuelles Netzentgelt vor, das nicht weniger als 20 Prozent des allgemeinen Netzentgelts betragen durfte. Die aus der Entlastung der stromintensiven Industrie entstehenden Kosten, in Höhe von 0,151 Cent pro Kilowattstunde, werden anders als bisher, nicht mehr über die Netzentgelte finanziert, sondern in Form einer Umlage auf alle Letztverbraucher verteilt.
Die Industrieumlage ist eine politisch gewollte Umlage, die EWE nicht weiter kommentiert. EWE muss diese Umlage, wie auch alle anderen Energieversorgungsunternehmen, in den Strompreis des Kunden mit aufnehmen und an den Übertragungsnetzbetreiber weiterleiten.
Was kann man tun, um die Energierechnung zu senken?
Insbesondere bei steigenden Preisen spielt das Thema Energiesparen eine wichtige Rolle. Jeder hat Einfluss auf die Höhe seiner Rechnung. Effiziente Energienutzung ist dabei ein wichtiger Faktor. EWE berät seine Kunden dazu kostenlos in jedem KundenCenter vor Ort. In den EWE ServicePunkten erhalten die EWE-Kunden zudem ein so genanntes Energiesparbuch, das viele Tricks und Tipps zum Energiesparen enthält.
Viele Einsparungen sind oft durch einfache Mittel wie eine Änderung des Verbrauchsverhaltens und/oder den Austausch veralteter Elektrogeräte zur erreichen. Dabei wird nicht nur der Energiebedarf gesenkt, sondern auch Umwelt und natürlichen Ressourcen werden geschont. Um unseren Kunden beim Energiesparen zu helfen führen wir voraussichtlich im ersten Quartal 2011 die EWE trio smartbox ein. Mit diesem neuartigen Energiemess- und Informationssystem haben Kunden künftig ihren Strom- und Erdgasverbrauch rund um die Uhr im Blick. So können "Energiefresser" aufgespürt und der Energieverbrauch gesenkt werden.
Darüber hinaus bietet EWE seinen Kunden verschiedene Stromtarife, mit denen die Stromkosten gesenkt werden können. Aus Sicht eines EWE Strom comfort Kunden bieten sich bei einem Verbrauch von 3.500 kWh/Jahr folgende Alternativen an: EWE Strom NaturWatt® besteht nicht nur zu 100% aus erneuerbaren Energien, sondern ermöglicht auch eine Ersparnis von rund 8 Euro im Jahr. Mit EWE Strom classic lassen sich bei einer kurzen Vertragslaufzeit rund 21 Euro im Jahr sparen. EWE Strom fix ist rund 4 Euro im Jahr günstiger, wobei der Preis für zwei Jahre eingefroren wird. Besonders günstig wird es mit EWE trio, unserem Rund-um-Sorglos-Paket aus Strom, Erdgas und Telekommunikation mit dem Kunden sogar bis zu 95 Euro im Jahr sparen können.
Wie werden Kunden über die Preisanpassung informiert?
Alle betroffenen Kunden erhalten vor der Preisanpassung ein Schreiben, in dem Sie über die Preisanpassung informiert werden. In diesem Schreiben können die Kunden ihren alten Preis und ihren neuen Preis sehen.
Zusätzlich können sich Kunden über öffentliche Bekanntmachungen in regionalen Printmedien über bevorstehende Preisanpassungen informieren.
Haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht?
Kunden mit einem Sondervertrag können bis zum 31. Januar 2012 von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Kunden in unserem Produkt EWE Strom comfort haben eine monatliche Vertragslaufzeit und können somit auch monatlich kündigen.
Grundsätzlich gilt: eine Sonderkündigung kann immer nur zum Wirksamwerden der neuen Preise ausgesprochen werden, also für die jetzige Preisanpassung bis zum 31. Januar 2012 zum
1. März 2012. Eine Kündigung zu einem anderen Datum ist immer eine ordentliche Kündigung, bei der die normalen, vertraglich festgelegten Kündigungsfristen, herangezogen werden. Diese wird daher bei bestehender Vertragsbindung abgelehnt. Die Frist für die Sonderkündigung für alle Stromverträge beträgt einen Monat zum Wirksamwerden der Preisanpassung.
Das Sonderkündigungsrecht bei einer Preisanpassung ist in § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Lieferung von Strom durch die EWE ENERGIE AG außerhalb der Grundversorgung geregelt.
Muss ich EWE meine Zählerstände zum Stichtag 1. März 2012 mitteilen?
Mit der Preisanpassung müssen Sie Ihren Zähler nicht extra ablesen. Wir berücksichtigen bei der nächsten Jahresabrechnung die Preisanpassung, indem wir die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten aufteilen. Selbstverständlich können Sie Ihren Zählerstand aber auch selbst ablesen und uns mitteilen. Bitte halten Sie hierfür Ihre Kunden- und Vertragsnummer bereit.
Die Zählerstände können Sie einfach per Telefon, schriftlich oder persönlich in einem der EWE KundenCenter und ServicePunkte mitteilen. Oder nutzen Sie ganz bequem unseren Online Service unter http://www.ewe.de/onlineservice.php. Bitte halten Sie auch hierfür Ihre Kunden- und Vertragsnummer bereit.
Muss ich meine Abschlagsbeträge anpassen?
Damit Sie bei der nächsten Jahresabrechnung möglichst nicht nachzahlen müssen, empfehlen wir Ihnen, Ihre monatlichen Abschlagsbeträge anzupassen. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne bei der Festlegung der Höhe Ihrer neuen Abschlagsbeträge.
Die Änderung der Abschlagsbeträge können Sie einfach per Telefon, schriftlich oder persönlich in einem der EWE KundenCenter und ServicePunkte mitteilen. Oder nutzen Sie ganz bequem unseren Online Service unter http://www.ewe.de/onlineservice.php . Bitte halten Sie hierfür Ihre Kunden- und Vertragsnummer bereit.
Haben auch Geschäftskunden mit höheren Preisen zu rechnen oder gilt die Erhöhung nur für Privatkunden?
Bei Privatkunden und Groß- und Industriekunden handelt es sich um zwei völlig verschiedene Märkte in denen Kunden zu unterschiedlichen Vertragsbeziehungen beliefert werden. Diese können nicht pauschal miteinander verglichen werden. Natürlich wirken sich die gesetzlichen Umlagen und die Erhöhung der Kosten für die Nutzung der Stromnetze auch preiserhöhend für Geschäftskunden aus.
Der Strom, den wir heute an Privatkunden verkaufen, ist bereits weit im Voraus eingekauft worden. Mit Industriekunden werden dagegen aber individuelle Verträge und Einkaufszeitpunkte vereinbart, die einem anderen Preissystem unterliegen. Diese Verträge sind deutlich stärker von schwankenden Großhandelspreisen beeinflusst.
EWE macht die Auswirkung der Preisanhebung in der Pressemitteilung am Beispiel des Tarifs EWE Strom comfort (Grundversorgung) deutlich. Bei Preisanhebungen für Erdgas wird immer der Tarif EWE Erdgas classic dafür genutzt, warum?
Derzeit haben die meisten unserer Stromkunden den EWE Strom comfort gewählt. Aus diesem Grunde machen wir die Auswirkung der Preisanhebung beim Strom an diesem Tarif fest. Beim Erdgas dagegen ist der meistgewählte Tarif der EWE Erdgas classic. Darüber hinaus haben wir beim Strom - wie auch beim Erdgas - verschiedene Tarife, zwischen denen unsere Kunden entsprechend ihrer Anforderungen und Bedürfnisse wählen können.
Günstiger ist aber doch auch beim Strom der EWE Strom classic. Werden Kunden nicht automatisch nach der so genannten Bestprice Abrechnung eingestuft?
Sowohl im Strom als auch Erdgas werden Kunden grundsätzlich zunächst in die Grundversorgung (comfort-Tarife) eingestuft. Diese ist gesetzlich geregelt und bedarf keiner Vertragsunterschrift. Darüber hinaus kann der Kunde zwischen einer Vielzahl unterschiedlicher Produkte entsprechend seiner Kundenbedürfnisse wählen. Dazu zählt auch der EWE Strom classic, der etwas günstiger ist als der EWE Strom comfort. Der Kunde hat also die Wahl.
Warum finden sich derzeit die meisten Kunden im teureren EWE Strom comfort und nicht im EWE Strom classic?
Den EWE Strom classic bieten wir erst seit dem 1. Januar 2010 an. Aktuell haben sich etwa 42.000 Kunden dafür entschieden. Darüber hinaus haben sich viele Kunden für unsere anderen attraktiven Produkte wie EWE Strom NaturWatt®, EWE trio und EWE Strom online oder unsere Festpreisprodukte EWE Strom fix und EWE Strom NaturWatt® fix entschieden.


