» EEG » Strom Infos » Strom » Produkte » Geschäftskunden
[Lucene:Start]

So werden die Mehrkosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermittelt

Seit dem 01.01.2010 gilt ein neuer Mechanismus zur Umlage der Kosten für die Einspeisung erneuerbarer Energien.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) geben den gesamten EEG - Strom über die Börse an den Markt und die Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben für jede an die Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die ÜNB zu entrichten. Mit diesen Zahlungen soll die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der ÜNB bei der EEG-Umsetzung gedeckt werden.

Die ÜNB sind verpflichtet die EEG - Umlage für das folgende Kalenderjahr auf den Internetseiten http://www.eeg-kwk.net/cps/rde/xchg/eeg_kwk/hs.xsl/index.htm  bis zum 15.Oktober eines Kalenderjahres zu veröffentlichen.

Demnach ist für das Kalenderjahr 2011 eine bundeseinheitliche EEG - Mehrbelastung von 3,53 Cent/kWh festgesetzt worden, die von den Energieversorgungsunternehmen an die Letztverbraucher weiterberechnet werden müssen.

Windenergieanlagen

  [Lucene:End]