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So werden die Mehrkosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ermittelt

Die Bundesregierung verabschiedete einen neuen Mechanismus zur Umlage der Kosten für die Einspeisung erneuerbarer Energien ab dem 01.01.2010 .

Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) werden künftig den gesamten EEG - Strom über die Börse an den Markt geben und die Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben für jede an die Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die ÜNB zu entrichten. Mit diesen Zahlungen soll die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der ÜNB bei der EEG-Umsetzung gedeckt werden.

Die ÜNB sind verpflichtet die EEG - Umlage für das folgende Kalenderjahr auf den Internetseiten www.eeg-kwk.net bis zum 15.Oktober eines Kalenderjahres zu veröffentlichen.

Demzufolge ist für das Kalenderjahr 2010 eine bundeseinheitliche EEG - Mehrbelastung von 2,047 Cent/kWh festgesetzt worden, die die Energieversorgungsunternehmen den Letztverbrauchern in Rechnung stellen.

Windenergieanlagen

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